Beratung und Förderbeiträge

Ihre Ansprechpartner zu den Förderbeiträgen der Gemeinde und baurechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Wärmedämmungsmassnahmen, LEA und Wohnberatung im Alter.

Kontakt

Oehri Fernando

Leiter Bauverwaltung

Horvat Robert

Projekt- und Liegenschaftsverwalter

Zuständigkeiten des Landes

Das Amt für Hochbau und Raumplanung ist für alle, die im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein planen und bauen wollen, die zuständige Anlaufstelle. Das AHR versteht sich als Dienstleister in den Bereichen Raum- und Verkehrsplanung, Zivilluftfahrt, Baurecht, Brandschutz sowie der Wohnbauförderung. 

Die Abteilung Infrastruktur Bau ist für Bewilligungen für das Anbringen von Reklameschildern und Strassensignalisationen, sowie Grabarbeiten im öffentliche Strassenraum zuständig.