Liegenschaftsverwaltung
Unter der Führung des Projekt- und Liegenschaftsverwalters bilden der Saalwart, der Hauswart Vereinshaus, der Hauswart Schulbauten und der Betriebswart Grossabünt als Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung ein Team. Sie sorgen dafür, dass die Einrichtungen und das Mobiliar in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand sind und gewährleisten eine ordnungsgemässe Benutzung der Räumlichkeiten und Anlagen.
Hasler Pirmin
Stellvertreter Saal-/Hauswart
Auszug aus dem umfangreichen Dienstauftrag:
Organisation
- Koordination der Fremdreinigung (Einsatz, Instruktion und Überwachung des Reinigungspersonals und der Aushilfen)
- Rapportwesen
- Koordination mit anderen internen und externen Stellen
Wartung und Reinigung
- Wartung und Reinigung der Gebäulichkeiten
- Bedienung bzw. Überwachung der technischen Anlagen
- Wartung und Pflege der Einrichtungen und des Mobiliars
- Pflege des Aussenareals der Gebäulichkeiten
- Durchführung einfacher handwerklicher Instandhaltungsarbeiten, bzw. Veranlassen von Reparaturen und Sanierungsarbeiten
- Vorbereitung und Durchführung bzw. Beaufsichtigung der Grossreinigungen
Betreuung von Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden und Aussenplätzen
- Vorbereitung von Veranstaltungen in Abstimmung mit dem Veranstalter
- Ausführung bzw. Übewachung der Saalbestuhlung und Saaldekoration
- Beaufsichtigung und technische Betreuung von Veranstaltungen
- Überwachung bzw. Durchführung der Aufräumarbeiten von Veranstaltungen
Bewilligung
Die Bewilligung zur Benützung des Gemeindesaales, des Mehrzweckraumes im Vereinshaus, des Kapitelsaales, der Aussenplätze sowie in der Grossabünt wird nach Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin resp. Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung von der Gemeindekanzlei erteilt.
Nachfolgende Formulare und Merkblätter können bei der Gemeindekanzlei und bei den Mitarbeitern der Liegenschaftsverwaltung bezogen oder vom Internet direkt heruntergeladen werden:
- Saalreglement (bis 31.12.2024) (921 KB)
- Raumreglement (564 KB)
- Reglement Turnhalle (32 KB)