Informationsveranstaltung "Rechtliche Grundlagen zur Pferdehaltung in Liechtenstein"
Eine Veranstaltung der Interessensgemeinschaft für Pferdehaltung
Die Möglichkeiten zur Pferdehaltung in Liechtenstein sind stark eingeschränkt. Nur landwirtschaftliche Nutztiere dürfen in der Landwirtschaftszone untergebracht werden. Dies gilt für die wenigsten der ca. 450 Equiden, die zurzeit in Liechtenstein leben. Nach geltendem Recht dürfen hobbymässig genutzte Pferde nur in der Wohn- und Bauzone gehalten werden. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, wie schwierig die Umsetzung von Pferdeställen in der Wohn- und Bauzone jedoch ist. Neben grossen finanziellen Herausforderungen wehren sich auch Nachbarn gegen solche Vorhaben. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu langen Gerichtswegen für die Betroffenen.
Seit längerem ist eine Arbeitsgruppe der Regierung mit dieser herausfordernden Thematik befasst. Die IG Pferdehaltung ist eine Interessensvertretung des Pferdesportverbandes und den dem Verband angeschlossenen Pferdevereinen.
Rechtsanwalt Tobias Beck wird an der Informationsveranstaltung über die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Equidenhaltung in Liechtenstein referieren. Er ist Mitinhaber der Hartmann Beck Rechtsanwälte AG und Mitglied der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK). Im Anschluss an das Referat berichtet die IG Pferdehaltung über ihre Arbeit und es besteht die Möglichkeit zum Austausch.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen; es ist keine Anmeldung erforderlich.
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