Steigung des Kostendeckungsgrads
Gebührenanpassungen «Wasser und Abwasser» in den Unterländer Gemeinden
Die Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes nehmen per 1. Januar 2027 im Bereich des «Wassers und Abwassers» Gebührenanpassungen vor, um dem Verursacherprinzip besser gerecht zu werden. Auch künftig ist der Kostendeckungsgrad bei weitem nicht erfüllt, doch haben die Gemeinderäte von Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg nach vielen Jahren einen ersten Schritt dazu genommen.
Das Gewässerschutzgesetz aus dem Jahr 2003 legt fest, dass die Gemeinden kostendeckende und verursachergerechte Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung erheben müssen. Dennoch ist es so, dass die gemeinsame Wasserversorgung der Unterländer Gemeinden (WLU) derzeit lediglich einen Kostendeckungsgrad von knapp über 50 Prozent erreicht. Werterhalt und Betrieb der Wasserinfrastruktur kosten jährlich 6,3 Millionen Franken, während die aktuellen Gebühreneinnahmen bei rund 3,3 Millionen liegen.
Beim Abwasser ist das Missverhältnis zwischen Aufwand und Gebühreneinnahmen noch grösser; für den Werterhalt und Betrieb der Abwasserinfrastrukturen muss mit jährlichen Kosten von CHF 8.9 Mio gerechnet werden. Mit den aktuellen Gebühreneinnahmen von ca. CHF 2.1 Mio. resultiert ein Fehlbetrag von CHF 6.8 Mio, was einem Kostendeckungsgrad von 23 Prozent mit einer Streuung von 16 – 29 Prozent in den einzelnen Gemeinden entspricht.
Sowohl das gesetzlich vorgeschriebene Verursacher- als auch dem Kostendeckungprinzip verlangt, dass die Gebühren in einem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Versorgungsleistung liegen müssen. Um das momentan bestehende Missverhältnis auszugleichen, veranlassten die Gemeinderäte der Unterländer Gemeinden eine Gebührenanpassung ins Auge zu fassen und die bestehenden Beschlussfassungen vorzunehmen. Diese fehlenden knapp zehn Millionen Franken für das Wasser und Abwasser, welche derzeit nicht von den Verbrauchern getragen werden, müssen sonst mit Steuergeldern finanziert beziehungsweise gedeckt werden.
Ziel: Deckungsgrad von 70 bzw. 50 Prozent
Die Gemeinderäte der fünf Unterländer Gemeinden haben sich in den vergangenen Wochen mit der Angelegenheit befasst und sind zum Schluss gekommen, die einmaligen Abgaben an die Gemeinden bei Neubauten pro Kubikmeter umbauten Raumes und für Sprinkleranlagen zu erhöhen. Die einmalige Anschlussgebühr für das Wasser als auch für das Abwasser betragen neu je CHF 10 pro Kubikmeter umbauten Raumes. Weiters wurde beschlossen, ebenfalls die die Schmutzwassergebühr für das Abwasser auf CHF 1.65 pro Kubikmeter anzupassen als auch die Grundgebühren anzuheben.
Die Generalversammlung der WLU wiederum, die für die Grund- und Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser verantwortlich ist, hat beschlossen, die jährlichen Grundgebühren für das Wasser zu erhöhen. Die Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter für das Trinkwasser bleiben unverändert.
Somit wird eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades beim Wasser auf 65-70 Prozent (Anhebung der Gebühren um 31 Prozent) sowie beim Abwasser auf 50 Prozent (Anhebung der Gebühren um 52 Prozent) erreicht.
Die neuen Gebühren, die in allen Unterländer Gemeinden dieselben sind, gelten ab dem 1. Januar 2027. Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem Verbrauch von 220 Kubikmetern Wasser bedeutet dies künftig Kosten in Höhe von rund 1’075 Franken pro Jahr. Dies sind 466 Franken mehr als bisher. Die Gemeindevorsteher wie auch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind sich bewusst, dass dies eine deutliche Erhöhung ist. Doch die Gebührenanpassung ist unumgänglich, um den heutigen Qualitätsstandard dieser beiden Infrastrukturen auch in Zukunft zu gewährleisten. Wichtig ist ausserdem zu betonen, dass Wasser und Abwasser bisher überaus günstig waren angesichts der Leistungen, welche die Gemeinden als auch WLU erbringen. Im Kontext mit diesen Gebührenerhöhungen ist anzumerken, dass die Steuerzahler den Differenzbetrag zwischen Aufwand und Ertrag bereits bisher bezahlt haben, wenn auch indirekt eben über ihre Steuern.
Pionierin der modernen Wasserversorgung
Einen Differenzbetrag werden die Gemeinden auch künftig ausgleichen müssen. Mit dem erhöhten Deckungsgrad von 70 beziehungsweise 50 Prozent kommen die Unterländer Gemeinden dem gesetzlichen Auftrag deutlich besser nach und können sicherer planen. Möglich ist auch eine nochmalige Anpassung der Anschlussgebühren und eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren in einer späteren zweiten Phase. Doch zunächst werden die Gemeinden die neue Situation ab dem Jahr 2027 analysieren und in einigen Jahren auf der Grundlage konkreter Daten die weiteren Entscheidungen treffen.
Der Geschäftsführer der WLU, Georg Matt, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die WLU selbst stets auf die nachhaltige Nutzung des Lebensmittels Wasser bedacht ist. In den vergangenen 30 Jahren ist es ihr beispielsweise gelungen, die Netzverluste durch zukunftsgerichtete Investitionen schrittweise von über 30 Prozent auf 2 Prozent zu senken. «Mit unseren fernauslesbaren Wasserzählern kann eine Software auswerten, in welcher von den zehn Versorgungszonen die Bilanzierung zwischen Einspeisung und Abgabe auffällig ist. Somit können allfällige Leckstellen im öffentlichen Netz früh erkannt und die nötigen Massnahmen eingeleitet werden. Zusätzlich können auch auffällige Wasserbezüge beim Kunden zu Meldungen über einen nicht merkbaren und darum ungewollten Mehrverbrauch führen. Mit solchen Massnahmen gilt die WLU als Pionierin in der modernen Wasserversorgung. Diese hohe Qualität will die WLU auch in Zukunft gewährleisten.

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