Amtliche Kundmachungen
Referendumsfähige Beschlüsse des Gemeinderates sowie Anordnungen, die gemäss Gesetz oder mit Rücksicht auf schützenswerte Interessen veröffentlicht werden müssen, sind amtlich kundzumachen.
Reglement über die amtliche Kundmachung
Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses bei der Gemeindevorstehung anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.
Aktuelle amtliche Kundmachungen
Es liegen derzeit keine Kundmachungen vor.