Amtliche Kundmachungen

Referendumsfähige Beschlüsse des Gemeinderates sowie Anordnungen, die gemäss Gesetz oder mit Rücksicht auf schützenswerte Interessen veröffentlicht werden müssen, sind amtlich kundzumachen.

Reglement über die amtliche Kundmachung

Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses bei der Gemeindevorstehung anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.

Aktuelle amtliche Kundmachungen

Es liegen derzeit keine Kundmachungen vor.

Aktuelle Zivilstandsmeldungen

Elkuch Siegfried

Gemeindesekretär